Eltern, die für ihr Kind keine Platzzusage erhalten haben, sollten die folgenden Punkte kennen:

  • Nachrückverfahren – Vormerkung nicht verändern. Alle Anmeldungen, die ohne Platzzusage geblieben sind, werden bei frei werdenden Plätzen im Nachrückverfahren berücksichtigt. Wichtig ist dabei, dass das Aufnahmedatum nicht verändert wird, beispielsweise von August auf September. Dadurch wird die Anmeldung erst zum nächsten Kindergartenjahr berücksichtigt und nicht mehr im aktuellen Nachrückverfahren. Ohne negative Folgen können die Wunscheinrichtungen verändert werden. Das kann jedoch nur die AnKeR-Kontaktstelle erledigen.
  • Neue Plätze in Aussicht – habe ich eine Chance auf eine Zusage? Der Träger Stadt Reutlingen und auch andere Träger werden weiter zusätzliche Plätze in bestehenden und neuen Einrichtungen schaffen. Ob diese besetzt werden können hängt davon ab, ob die benötigten Fachkräfte gewonnen werden können. Es besteht eine realistische Chance auf ein Platzangebot im Nachrückverfahren.
  • Rechtsanspruch – kann ich ein Platzangebot ablehnen? Mit einem Platzangebot ist der Rechtsanspruch erst einmal erfüllt. Wird ein Platz angeboten, der nicht in einer der Wunscheinrichtungen ist und haben die Eltern der Datenweitergabe an andere Einrichtungen/Träger nicht zugestimmt, kann ein Platzangebot abgelehnt werden, z.B. wenn es wegen der Entfernung oder mehrerer Kinder in unterschiedlichen Einrichtungen nicht realistisch ist. Die Anmeldung wird dann im Nachrückverfahren berücksichtigt.
  • Kein Platz – lohnt eine Klage? Grundsätzlich können Eltern einen Betreuungsplatz einklagen. Ihre Klage müssen sie gegen den Landkreis (als Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Kreis Reutlingen) richten. Da keine Plätze vorhanden sind, wird eine Klage wenig Erfolg bringen. Auch beinhaltet der Rechtsanspruch keinen Anspruch auf einen konkreten Platz in einer bestimmten Einrichtung. Mehr Erfolgsaussichten bietet die Klage auf Kostenersatz, wenn Eltern ihr Kind privat bereuen lassen. Dabei werden die Kosten übernommen, die den Elternbeitrag für ein vergleichbares Angebot übersteigen. Können Eltern wegen des fehlenden Platzes nicht arbeiten, können sie Verdienstausfall/Schadenersatz einklagen. Dazu müssen sie der Stadt Reutlingen ein Verschulden für den Platzmangel nachweisen.
  • Untätigkeit nervt – kann ich selbst etwas tun? Jetzt ist der Zeitpunkt für Eigeninitiative: Selbst organisierte Betreuung, Vereinsgründung, TiGeR im eigenen Unternehmen aufbauen, Nachbarschaftshilfe organisieren, … Not macht erfinderisch. Wir haben eine geschlossene Facebook-Gruppe für Eltern eingerichtet, die betroffen sind und sich engagieren wollen. Wir unterstützen beim Mitdenken, Kontakte Knüpfen und Beziehungen herstellen. Nicht warten – handeln!
  • Wie geht es jetzt weiter? Nachdem 2016 erkennbar wurde, dass es zu massiven Engpässen kommen wird, hat die Stadt Reutlingen ein millionenschweres Ausbauprogramm auf den Weg gebracht. Wirksam werden die Maßnahmen frühestens ab Ende 2018. Und auch nur dann, wenn die Fachkräfte verfügbar sind und die neuen Plätze belegt werden können. Kurzfristig werden neue Plätze in bestehenden Einrichtungen geschaffen, die dafür geeignet sind. Dort werden neue Gruppen eröffnet und die Plätze nach und nach vergeben.
  • Was macht der GERK? Wir sind in engem Kontakt mit der Stadt, den Trägern, dem Gemeinderat – und vor allem den Eltern. Wir geben Informationen weiter, vermitteln Kontakte und sorgen dafür, dass die Familien in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Wir arbeiten beispielsweise mit dem Tagesmütterverein Reutlingen zusammen, um konkrete, schnell wirksame Möglichkeiten zu finden, um Plätze bereitzustellen. Und wenn es notwendig ist, nerven wir auch bei den entsprechenden Stellen, damit sich Dinge bewegen.

So funktioniert die Vergabe der Betreuungsplätze

Tritt unserer Facebook-Gruppe bei!